Und wieso nicht über den Mann mit den Kindenr familienversichert?
(nur mal so frrag weil freiwillige Versicherung ja auch ganz schön teuer ist) Ist er privat versihert?
Grundsätzlich wird das Einkommen vom Ehemann angerechnet wenn er nicht gesetzlich krankenversichert ist.
Soweit ich weiss ist das aber alles in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse geregelt, daher kann es sein das die DAK den Beitrag vielleicht anders berechnet als die Kasse XY.
Erkundige dich am besten mal bei deiner Kasse ob sie deinen Mann als gesetzlich oder Privat versicherten ansehen.
EDIT: Hillft Dir das hier; ist allerdings wiie immer schwerverdaulich
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
PS Wo steht das denn mit dem Wegfall der Freibeträge?
Bei freiwillig Versicherten ist bei der Beitragsbemessung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen.
Der Begriff der "gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" umfasst alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind, und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung.
Freiwillig Versicherte zahlen dementsprechend zusätzlich Beiträge aus sonstigen Einnahmen, wie zum Beispiel aus Einnahmen aus Kapitalvermögen oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Quelle hier:
http://www.bmg.bund.de/cln_110/nn_11686 ... renze.html
BTW: Wenn Du GKV verciert bist hast Du jetzt ein Sonderkündgungsrecht, es schaut für mich so aus als wenn die DAK auch on top zu den 15,5 % einen Zusatzbeitrag erhebt. Kann das sein?
Zuletzt geändert von AIDA-Moni am Freitag 13. Februar 2009, 13:23, insgesamt 1-mal geändert.